Leuchtmittelentsorgung

Altgeräte- und Leuchtmittelentsorgung (WEEE-Hinweis)

Hinweis nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):

Elektro- und Elektronikgeräte sowie Leuchtmittel dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind nach § 10 Abs. 1 ElektroG gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten und Leuchtmitteln




  1. Altgeräte können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder bei Rücknahmestellen wie www.take-e-back.de abgegeben werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.



  2. Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren), Entladungslampen (z. B. Metalldampflampen), LED-Lampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät („Energiesparlampen“) sind ebenfalls einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

    sind davon ausgenommen und können weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden.
    www.lightcycle.de finden Sie eine kostenlose Sammelstelle in Ihrer Nähe.

Hinweise zum Umgang mit zerbrochenen Energiesparlampen

Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber, die deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen und in der Regel keine Gesundheitsgefahr darstellen. Im Falle einer zerbrochenen Lampe beachten Sie bitte Folgendes:

Hinweis:

Die Rückgabe von Altgeräten und Leuchtmitteln ist für private Haushalte kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie z. B. beim ElektroG oder bei den genannten Rücknahmesystemen.